Es ist davon auszugehen, dass vor dem Hintergrund der notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie auf absehbare Zeit – auch zu Beginn des nächsten Schuljahres – eine Mischung aus
Präsenzunterricht und Lernen-auf-Distanz stattfinden muss. Hierbei werden altersangemessen Formen des digitalen Lernens von besonderer Bedeutung sein. Mit der Zusatzvereinbarung zum „Digitalpakt
Schule“ vom 15.05.2020 und der Bereitstellung von bundesweit 550 Millionen Euro für die Beschaffung von notwendigen ausleihbaren digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler, die bisher nur
unzureichend an diesen notwendigen veränderten Unterrichtsformen
teilnehmen konnten, ist ein erster Schritt zur gleichberechtigten Bildungsteilhabe aller Kinder und Jugendlichen in den nächsten Monaten gemacht worden.
Nach einer zu erwartenden Mittelzuweisung in den nächsten Wochen gilt es, diese Unterstützung möglichst schnell, unbürokratisch und zielgenau bei allen Familien mit entsprechenden Bedarfen
ankommen zu lassen.
In diesem Zusammenhang bittet die SPD-Fraktion die Verwaltung um die Beantwortung nachfolgender Fragen:
1. Bedarfsermittlung/ Umsetzungsplanung ausleihbare mobile Endgeräte
a. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass alle Kinder und Jugendliche, die nur mit ausleihbaren Endgeräten erfolgreich an digitalen Lernangeboten teilnehmen können, verlässlich ermittelt werden,
um gleiche Lernvoraussetzungen zu schaffen?
b. Welche ersten Aussagen hinsichtlich der Bedarfe von Schülerinnen und Schülern einzelner Schulen oder stadtweit können bereits getroffen werden?
c. Welche Planungen gibt es zur konkreten Abwicklung der Unterstützungsmaßnahme?
Wer ist für die Konfiguration bei Ausgabe und Wartung/ Kontrolle bei Rückgabe verantwortlich?
Wie ist die Ausleihe organisiert?
Entstehen zusätzliche Kosten, die nicht über die Fördermittel abgedeckt sind?
2. Vernetzte Unterstützungsstrukturen
Es steht zu vermuten, dass bei vielen Kindern und Jugendlichen, auch andere Faktoren dem erfolgreichen häuslichen Lernen entgegenstehen als die Frage geeigneter digitaler Endgeräte. Hier sind
beispielhaft fehlende geeigneten Arbeitsplätze sowie mangelnde innerfamiliärer Tages- und Arbeitsstruktur und elterliche Unterstützung zu nennen. Wir glauben, dass das bloße Ausleihen von Laptops
oder Tablets die Situation dieser Schülerinnen und Schüler nicht hinreichend verbessern wird.
Wir bitten die Verwaltung deshalb,
d. Möglichkeiten zu prüfen, einen Teil der anzuschaffenden Geräte in geeigneten Räumen der Einrichtungen des Kinder- und Jugendbüros Rheinberg oder an anderer Stelle unter Einhaltung aller
pandemiebedingen hygienischen Maßnahmen zur schulnahen Nutzung für Kinder und Jugendliche zur Verfügung zu stellen.
3. Bedarfsermittlung Ausstattung der Schule für Online-Lernangebote/ Umsetzungsplanung
Zusätzlich zur Möglichkeit, mobile Endgeräte für die Ausleihe an Schülerinnen und Schüler zu beschaffen, kann die Ausstattung der Schulen gefördert werden, die für professionelle
Online-Lehrangebote erforderlich ist.
In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung darum,
e. die diesbezüglichen Bedarfe der Grund- und weiterführenden Schulen zu erheben und eine kurzfristige Planung zur Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel vorzulegen.
4. Nachhaltigkeit anstehender Investition
Auch wenn die Maßnahmen im Kontext der Eindämmung der Corona-Pandemie den regulären Schulbetrieb vermutlich noch für längere Zeit erheblich einschränken werden, gibt es eine Zeit danach: Das
digitale Lernen, die digitale Ausstattung der Schule und die diesbezüglichen Kompetenzen der Lehrkräfte werden sich durch dieses unvorhergesehen Ereignis in ungeahntem Tempo entwickelt haben.
Hierhin liegt eine große Chance! Die „Entwicklung aus der Not“ wird mittel- und langfristig zu einer Überarbeitung der Medienentwicklungsplanung der Stadt Rheinberg und der Medienkonzepte der
Rheinberger Schulen führen.
Bei allen Planungen, die selbstverständlich immer vor allem unter dem Aspekt der bestmöglichen Beschulung aller Kinder und Jugendlichen in Rheinberg unter den Rahmenbedingungen zur Eindämmung der
Corona-Pandemie getroffen werden müssen, bitten wir die Verwaltung
f. immer auch die Anschlussfähigkeit zur bestehenden Medienentwicklungsplanung und den Medienkonzepten der Schulen im Blick zu haben und nach Möglichkeit nachhaltige Unterstützungsstrukturen für
Schulen und Schülerinnen und Schüler zu entwickeln, die auch bei regulärer Beschulung weitergenutzt werden können und diesen Aspekt bei allen Planungen darzustellen.