SPD will Zugriff auf das Messeareal sicherstellen

Die SPD-Fraktion beauftragt die Verwaltung, sowohl den Flächennutzungsplan als auch den Bebauungsplan Nr.14 zu ändern. Diese Flächen sollten zukünftig dem produzierenden Gewerbe und dem Handwerk vorbehalten bleiben. Darüber hinaus sollen Gespräche mit dem Eigentümer aufgenommen werden und weitere Untersuchungen wie in der Erläuterung beschrieben vorbereitet werden.
Erläuterung:
Im Zeitraum zwischen 2016 und 2018 ist über die zukünftige Nutzung des Messeareals
am Annaberg intensiv diskutiert worden. In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
(17.1.2018, TOP 4) wurden von der Verwaltung umfassend die planerischen
Möglichkeiten dargestellt. Danach kann dem Rat der Stadt eine Änderung der Nutzungsart
von ‚Messe‘ in ‚Wohnen‘ nicht empfohlen werden. Eine gewerbliche Nutzung
wäre hingegen möglich, müsste jedoch auf die bestehenden Festsetzungen zum
Schutz der vorhandenen Wohngebiete in den hier geltenden Bebauungsplänen Rücksicht
nehmen. Dabei muss auch Berücksichtigung finden, dass bei einer Änderung des
Bebauungsplanes die heute geltenden rechtlichen Bedingungen anzuwenden sind
und vor dem Hintergrund der Störfallverordnung sichergestellt werden sollte, dass kein
größerer, wechselnder Personenkreis diese gewerblichen Nutzungen frequentiert.
Ein Beschluss über das weitere Vorgehen wurde bisher noch nicht gefasst.
Auf Grund der Diskussion über die Bereitstellung von Flächen im Zusammenhang mit
der Umsetzung des Bebauungsplanes an der Alten Landstraße, fordert die SPD-Fraktion,
für die ca. 15 ha große Fläche des Messeareals sowohl den Flächennutzungsplan
als auch den Bebauungsplan Nr.14 zu ändern. Diese Flächen sollten dem produzierenden
Gewerbe und dem Handwerk vorbehalten bleiben.
Im weiteren Verfahren sind die Probleme mit Immissionen (Lärm) und Erschließung/
Verkehr zu untersuchen und die Ergebnisse in das Verfahren einzustellen, die
Fragen nach Altlasten zu klären und die Kosten des Abrisses der bestehenden Gebäude
zu ermitteln.
Zu Beginn des Verfahrens sind Gespräche mit dem Eigentümer aufzunehmen und
eine zeitnahe Umsetzungsmöglichkeit (Ansiedlung) von Betrieben nach Abschluss der
Bauleitplanverfahren vertraglich sicher zu stellen.

Sieh Bericht RP