Es gibt in diesen Tagen auch über etwas Erfreuliches zu berichten.
Die von der Kiesindustrie beantragte und von der schwarz-gelben Landesregierung vorbehaltlos unterstützte Ausweisung weiterer Flächen für den Kiesabbau ist erstmal gestoppt. Das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW (OVG) hat in seinem Urteil vom 3.5.2022 die im Februar 2019 von der Landesregierung beschlossenen Versorgungszeiträume für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (wie den insbesondere am Niederrhein vorkommenden Kies) von 20 auf 25 Jahre anzuheben, als gesetzeswidrig bezeichnet. Damit würde der Kiesabbau zu Unrecht Vorrang vor anderen Belangen wie beispielsweise dem Umweltschutz, dem Städtebau oder der Land- und Forstwirtschaft erhalten. Die geänderten Planaussagen - so das OVG - verstoßen gegen das Abwägungsgebot.
Für die Anhebung der Versorgungs- und Fortschreibungszeiträume um fünf Jahre fehlt es bereits an einer hinreichenden Ermittlung der hierdurch berührten gegenläufigen Belange als wesentliche Grundlage für die Abwägung. Das Land habe es an konkreten Sachverhaltsermittlungen fehlen lassen, soweit die Änderung mit mehr Sicherheit für die Rohstoffversorgung der Bevölkerung begründet worden ist. Daraus ergibt sich ein sogenannter Abwägungsfehler, d.h. die jetzige Landesregierung hat dem Kiesabbau gegenüber anderen Belangen eine viel zu große Bedeutung beigemessen.
Diese Abwägungsdefizit hatte die SPD-Fraktion bereits in der letzten Sitzung des Fachausschusses (Anfang April 2022) bemängelt und -als einzige Ratsfraktion- dies auch schriftlich vorgetragen: „In der Planungspraxis besteht noch erheblicher Bedarf, den Belang der langfristigen Rohstoffsicherung in der Abwägung angemessen zu berücksichtigen. Es bedarf hier einer stärkeren sowohl räumlichen als auch zeitlichen Steuerung/Differenzierung des Abbaus. Es muss unterschieden werden zwischen der kurz- und mittelfristigen Rohstoffsicherung (bestehende und zu erweiternde Abgrabungen) und der langfristigen Rohstoffsicherung (Neuaufschlüsse). Neben der allgemein festzustellenden jährlich verringerten Flächeninanspruchnahme, müssen auch verbindliche Quoten für die Rückführung des Abfalls (z.B. beim Abriss von Gebäuden) in die Kreislaufwirtschaft einfließen, d.h. strengere Maßstäbe bei der Rückführung in die Kreislaufwirtschaft und die Bedarfe müssen zwischen kurz-/mittelfristig und langfristig unterschieden werden.
Auf einer zu hinterfragenden Bedarfsermittlung (Fortschreibung des jetzigen Bedarfs für die nächsten 25 Jahre) und einer eher schwachen Datengrundlage des Geologischen Dienstes ein nachhaltiges Rohstoffsicherungskonzept planerisch festzuschreiben führt unmittelbar in ein Abwägungsdefizit.“
Wie recht die SPD-Fraktion mit ihren Aussagen hatte, zeigt das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes.
Ausblick: Was geschieht nun? Für die Kiesindustrie bleibt es bei den bereits genehmigten Auskiesungen. Die jetzt im Entwurf des Regionalplanes ausgewiesenen neuen Flächen können jedoch nicht in Anspruch genommen bzw. abgebaut werden. Das ist ein großer Erfolg aller derer, die sich gegen den Kiesabbau aktiv eingesetzt haben. Ein nächster Schritt wäre, dass die – hoffentlich neue - Landesregierung einen Landesentwicklungsplan erarbeitet, der dann wiederum mit den Bürger*innen diskutiert wird. Klar ist, mit einer rot-grünen Regierung werden so exorbitante Flächenkontingente für den Kiesabbau wie unter Schwarz/Gelb nicht ausgewiesen werden.